Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1976 - 5 B 55.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3313
BVerwG, 13.02.1976 - 5 B 55.75 (https://dejure.org/1976,3313)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1976 - 5 B 55.75 (https://dejure.org/1976,3313)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - 5 B 55.75 (https://dejure.org/1976,3313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,3313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 5 B 55.75
    Wohngeld, das ein Empfänger von Sozialhilfe bezieht (weil er von dessen Bezug nicht ausgeschlossen werden darf, vgl. BVerfGE 27, 220), ist Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG.
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 5 B 55.75
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 115) steht - entgegen der Ansicht der Kläger - hierzu nicht in Widerspruch und umgekehrt; denn in dieser Entscheidung war nicht über die Anrechenbarkeit von Wohngeld auf Sozialhilfe zu entscheiden, sondern ausschließlich darüber, ob Insassen und Bewohner von Heimen zum Kreis der Personen gehören, die nach dem Wohngeldgesetz Anspruch auf Wohngeld haben.
  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 5 B 55.75
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); denn die Rechtsfrage, die die Kläger für grundsätzlich und klärungsbedürftig halten, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, insbesondere durch dasUrteil vom 16. Mai 1974 (BVerwG V C 46.73 - [BVerwGE 45, 157 = FEVS 22, 389 = NDV 1974, 250 = ZfSH 1975, 15 = ZfS 1974, 379]).
  • BVerwG, 18.05.1979 - 5 ER 211.79

    Rechtsmittel

    Ihr gegenüber hat die Sozialhilfe nach § 2 Abs. 2 BSHG Nachrang (Beschluß des Senatsvom 13. Februar 1976 - BVerwG 5 B 55.75 - mit Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht